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Auswertung Arbeitszeitgesetz (ArbZG) - TimeTracker

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Auswertung Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Die ArbZG Auswertung steht ab der Produktvariante TimeTracker Standard zur Verfügung

Wenn Sie die Seite öffnen wird die Auswertung automatisch für den voreingestellten Zeitraum von sechs Wochen durchgeführt. Ihnen wird dann eine Tabelle angezeigt, in der Sie alle Ihre Mitarbeiter mit den eventuell vorhanden Verstößen sehen können. Die Tabelle ist nach der Gesamtzahl der Verstöße sortiert.

Verstöße werden in Orange dargestellt. Werte, welche in Ordnung sind werden grün dargestellt.

Auswertungszeitraum #

Die ArbZG Auswertung kann für jeden beliebigen vergangen Zeitraum erstellt werden. Standardmäßig wir der Bericht für die letzten sechs abgeschlossenen Wochen erstellt, da dieser Zeitraum im Arbeitszeitgesetz besondere Relevanz für die Ermittlung der durchschnittlichen Arbeitszeit hat.

Arbeitszeitgesetz Parameter #

Der TimeTracker überwacht folgende ArbZG relevanten Paramter:

  • 10 Stunden Tagesarbeitszeit
  • Pausenzeit
  • Ruhezeit
  • Durchschnittliche Arbeitszeit über einen definierbaren Zeitraum

10 Stunden Regel & durchschnittliche Arbeitszeit #

Das ArbZG definiert in §3 , dass die maximale werktägliche Arbeitszeit von 10 Stunden nicht überschritten werden darf. Dieses Kriterium wird Ihnen in der ersten Spalte der Auswertung aufgeführt.

Außerdem darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit in einem sechs Wochen Zeitraum maximal 48 Stunden betragen. Dieses Kriterium wird in der letzten Spalte geprüft. Sollte im gewählten Zeitraum die Wochenarbeitszeit ,mehr als 48 Stunden betragen, wird diese rot markiert.

Pausenzeit #

§4 des ArbZG legt fest, dass ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden eine Pausenzeit von mindestens 30 Minuten eingehalten werden muss, ab einer Arbeitszeit von neun Stunden sind es mindestens 45 Minuten. Der TimeTracker überwacht die Summe der täglich gestempelten Pausenzeiten und vergleicht diese mit der Arbeitszeit des selben Tages. Sollte die Summe der Pausenzeiten nicht ausreichen, wird die entsprechende Zelle rot markiert. Der TimeTracker berücksichtigt hierbei nicht, ob die Pausen zusammenhängend erfasst wurden oder nicht.

Ruhezeit #

§5 Abs. 1 des ArbZG schreibt eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden nach der täglichen Arbeit vor. Diesen wert überwacht der TimeTracker und markiert eventuelle Verstöße rot.

Zusätzliche Kriterien #

Zusätzlich zu den oben genannten Kriterien des Arbeitszeitgesetzes überwacht der TimeTracker zwei weitere Arbeitszeitabhängige Parameter.

Kernarbeitszeit #

Wenn Sie in den Firmeninstellungen eine Kernarbeitszeit festgelegt haben, dann überwacht der TimeTracker ebenfalls die Einhaltung ebendieser. Sollte ein Mitarbeiter seine tägliche Arbeit nach Beginn oder vor Ende der Kernzeit starten oder beenden, so wird Ihnen ein roter Eintrag angezeigt.

Sollten sie keine Überwachung der Kernzeit wünschen, so können Sie in den Firmeneinstellungen einfach Start und Ende der Kernzeit auf 0:00 setzen.

Unentschuldigtes Fehlen #

Sollte ein Mitarbeiter an einem Tag nicht stempeln, an dem für ihn keine Abwesenheit (Urlaub, Krankheit oder Zeitausgleich) eingetragen ist, so erhalten Sie hierfür einen roten Eintrag in der Auswertung.